Für welche ergänzende Pflegeabsicherung Sie sich auch entscheiden, je früher Sie beginnen, desto günstiger ist der monatliche Beitrag!
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung wird auch Pflege-Bahr genannt. Wenn mindestens 15 Euro an monatlichen Beiträgen gezahlt werden, erhalten Sie 5 Euro an staatlicher Förderung zurück. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie je nach Pflegegrad das vereinbarte Pflegegeld ohne Kostennachweise erbringen zu müssen.
Voraussetzungen für den Abschluß:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und noch nicht pflegebedürftig
- Sie sind Pflegepflicht versichert
Vorteil:
- es werden keine weiteren Gesundheitsfragen gestellt
- nach oben gibt es keine Altersbegrenzungen (im höheren Alter werden die Angebote allerdings knapper)
Nachteil:
- da Sie diese Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen können, ist auf lange Sicht mit Beitragsanpassungen zu rechnen
- 5 Jahre Wartezeit
- im höheren Alter gibt es bei den meisten Anbietern nur noch Absicherungsmöglichkeiten nach den vorgeschriebenen Mindestleistungen
Mindestleistungen:
Pflegegrad 5 mindestens 600,-Euro monatlich
Pflegegrad 4 mindestens 40% der Leistungen aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 3 mindestens 30% der Leistungen aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 2 mindestens 20% der Leistungen aus Pflegegrad 5
Pflegegrad 1 mindestens 10% der Leistungen aus Pflegegrad 5