Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft die Schadensersatzpflicht und bietet u.a. Versicherungsschutz gegen:
- Haftpflichtansprüche wegen Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht
- Bauarbeiten durch Eigenleistungen (Summenberenzungen beachten)
- Gebrauch von Arbeitsmaschinen
Nicht versichert ist zum Beispiel:
- Baupfusch
- Vorsatz
- gemietete und geliehene Sachen
In der Privathaftpflichtversicherung ist (zumindest im Topschutzbereich) die Bauherrenhaftpflicht zwar enthalten, aber auf bestimmte Bausummen begrenzt! Deshalb ist bei Neubauten der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.