Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Ob die Erwerbsunfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Krankheit eintritt ist dabei unerheblich.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann für Arbeitnehmer in risikoreichen Berufen eine mögliche Alternative darstellen, da die Beiträge in diesem Fall deutlich günstiger sind, als bei einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum 67. - mindestens aber bis zum 63. - Lebensjahr abgesichert sein.
Bei der Deutschen Rentenversicherung ist (nach Erfüllung der Voraussetzungen) eine Minirente bei Erwerbunfähigkeit (siehe Renteninformation) abgesichert. Dort wird Ihre Rente bei voller Erwerbsmindererung angezeigt.